Veranstaltungen in Zeiten von Corona
Veranstaltungen in Zeiten von Corona
Ganz unterschiedlich handhaben die einzelnen Bundesländer die strengen Auflagen, die für die Gastronomie, Hotels und Veranstaltungshäuser in Zeiten von Corona gelten:
Es gelten strenge Regeln, wie z. B.
- die strikte Begrenzung auf eine maximale Anzahl von Personen bzw. Sitzplätzen
- die Einhaltung von Mindestabständen, z.B. 1,5 Meter zwischen Personen, die nicht aus einem Hausstand sind
- Abstandsregelungen für den Zutritt und Durchgang, z. B. zu Toiletten o. Ä.
- die Anbringung von geeigneten Trennvorrichtungen und Markierungen
- …
Raum- und Bestuhlungspläne müssen daher zwingend maßstabsgerecht geplant werden. Zentimetergenau müssen die Abstände zwischen den Tischen bzw. Sitzplätzen geplant und in die Pläne eingezeichnet werden.
Die Bestuhlungspläne sollten schnell und flexibel zu ändern sein, damit auf neue Regeln jederzeit schnell reagiert werden kann. Außerdem benötigt der Veranstalter die Information, mit welcher Bestuhlungsvariante er wie viele Personen zulassen darf.


Bereiche, in denen Warteschlangen entstehen, müssen durch Abstandsbänder markiert werden. Ggf. müssen Richtungen angegeben werden, Durchgänge entsprechend breit genug geplant werden.
Und letztlich müssen diese Pläne jederzeit kurzfristig und komfortabel geändert werden können, wenn sich beispielsweise die maximale Anzahl der Personen auf 200 erhöht oder der Mindestabstand nur noch 1 m betragen sollte.

Einstellungen der verschiedenen Bestuhlungsvarianten in CADdy++ Eventplanung



Beispiel für die Bestuhlung einer Pressekonferenz in CADdy++ Eventplanung

Beispiel für die Bestuhlung einer Pressekonferenzin CADdy++ Eventplanung

Beispiel für die Bestuhlung im Außenbereich in CADdy++ Eventplanung
